Römisches Recht - Definition. Was ist Römisches Recht
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Was (wer) ist Römisches Recht - definition


Römisches Recht         
Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Da die in der Spätantike im Corpus iuris civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts im Hochmittelalter in Bologna wiederentdeckt wurden, setzte sich die Wirkung des römischen Rechts bis ins 19.
Pragmatische Sanktion (römisches Recht)         
Als Pragmatische Sanktion () bezeichnet man im römischen Recht der Spätantike einen feierlichen Gesetzgebungsakt des Kaisers.
Rei vindicatio (römisches Recht)         
Als rei vindicatio wird im klassischen Römischen Recht die dingliche und sachverfolgende Klage des quiritischen Eigentümers einer Sache bezeichnet. Mit der rei vindicatio konnte der quiritische Eigentümer von jedem Besitzer seine Sache herausverlangen:
Beispiele aus Textkorpus für Römisches Recht
1. Marie Theres Fögen, Ordinaria für römisches Recht, Privatrecht und Rechtsvergleichung in Zürich, bedauert die Abschaffung der Lehre des Römischen Rechts an ihrer Uni.